Leistungsumfang:

Gerichtsgutachten

Kurzgutachten

Vollgutachten

Stellungnahmen

Prozessbegleitung

Prozesskostenfinanz.

Medizingutachten

Sie sind:



Aus Gründen der Kostenersparnis für die Auftraggeber der Klägerseite bieten wir an, als ersten Schritt lediglich eine kurze schriftliche Begutachtung (Kurzgutachten) durchzuführen. Diese beinhaltet jedoch bereits in diesem Stadium eine erschöpfende Prüfung der medizinischen Dokumente. Interdisziplinäre Fragen werden in klinischen Konferenzen zwischen Fachärzten gutachterlich geklärt und durch einen hauptverantwortlichen Gutachter formuliert und vertreten.

Wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wurde,
unterbleibt die Erstellung eines aufwändigen Gutachtens mit Literaturnachweisen (es sei denn, dies wird ausdrücklich gewünscht).

Wenn ein Behandlungsfehler festgestellt wurde,
schlagen wir als nächsten Schritt die Erstellung eines Vollgutachtens vor.

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