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Aus Gründen der Kostenersparnis für die Auftraggeber der Klägerseite bieten wir an, als ersten Schritt lediglich eine kurze schriftliche Begutachtung (Kurzgutachten) durchzuführen. Diese beinhaltet jedoch bereits in diesem Stadium eine erschöpfende Prüfung der medizinischen Dokumente. Interdisziplinäre Fragen werden in klinischen Konferenzen zwischen Fachärzten gutachterlich geklärt und durch einen hauptverantwortlichen Gutachter formuliert und vertreten. Wenn
kein Behandlungsfehler festgestellt wurde, Wenn
ein Behandlungsfehler festgestellt wurde, |
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