|
Komplikation medizinischer Behandlung – oft
ein schwerer Schicksalsschlag
Medizinische
Komplikationen sind selten, aber für Betroffene, für
jene, die dieses Schicksal ereilt hat, ist diese Erkenntnis
bedeutungslos. Denn ein katastrophales, letztlich unerwartetes
Ereignis verändert als tiefgreifender Schicksalsschlag
das eigene Leben und die Situation für die ganze Familie.
Gerne hat man den Hinweis auf die Seltenheit von Komplikationen
der Behandlung im Aufklärungsgespräch aufgegriffen
und dazu benutzt, die eigenen Sorgen und Ängste vor Beginn
der Behandlung, z.B. Operation, zu verdrängen. Man hat
nicht wirklich damit gerechnet, dass es just einen selbst
treffen könnte.
Nun
ist die Katastrophe geschehen. Eine schwerwiegende Komplikation
ist aufgetreten. Erneute Operation, langer Krankenhausaufenthalt,
Behinderung, Berufsunfähigkeit…….
Der ganze geplante Lebensweg verschwindet plötzlich im
Ungewissen. Man weiß nicht mehr, wie es weitergehen
soll.
Bei der medizinischen Behandlung ist nicht alles ganz glatt
gelaufen. Die Annahme eines Kunstfehlers als nächster
Gedanke liegt nahe. Folge davon ist nicht selten der hastige
Schritt in eine rechtliche Auseinandersetzung mit hohem finanziellem
Risiko. Man fühlt sich unbedingt im Recht, vertieft sich
voll falscher Erwartungen und Hoffnungen in die eigene Sache,
die man jedoch zumeist weder aus medizinischer noch aus juristischer
Sache objektiv beurteilen kann. Nicht selten laufen jahrelange,
zermürbende und letztlich erfolglose Verfahren; zunehmend
fixierte Beschäftigung mit dem erlittenen Schicksal und
Verbitterung sind die Folge.
Vor
folgenschweren Entscheidungen sollte man daher schrittweise
die wichtigsten Fragen beantworten lassen:
Was
ist wirklich geschehen?
War es Schicksal?
Wurde ein Fehler gemacht?
Ist Fahrlässigkeit im Spiel? Ist es gerechtfertigt, von
„Fehler" oder gar von "Pfusch“ zu sprechen?
Besonders angesichts einer aufgetretenen Komplikation treffen
zwei Welten voller Erwartungen und Hoffnungen aufeinander:
Auf der einen Seite hat die moderne Medizin eine Fülle
neuer Möglichkeiten für Diagnostik und Therapie
entwickelt, Hoffnung für Menschen, die plötzlich
oder allmählich aus dem normalen Alltag in die Patienten-Rolle
überwechseln.
Es ist nur allzu verständlich, dass die vielen neuen
Hoffnungen, welche die Medizin auch mit einem gewissen Stolz
präsentiert, auf der anderen Seite, nämlich bei
den Erkrankten, eine Erwartung wecken. Angst und Hoffnung
machen diese Erwartung mitunter sogar zur Forderung nach Erfolg.
Verständlich ist die Schlussfolgerung Betroffener: warum
soll es angesichts der vielen neuen Möglichkeiten zur
Heilung mit minimal-invasiven Methoden, mit geringen Schmerzen
und kurzem Aufenthalt im Krankhaus, warum soll es ausgerechnet
mich mit einer Komplikation treffen, die mein Leben verändert?
Da muss jemand einen Fehler gemacht haben!
Diesen
verständlichen Gedanken und Erwartungen steht jedoch
die harte und mehrschichtige Realität gegenüber:
Was gegen einen Behandlungsfehler als automatische
Erklärung für eine eingetretene Komplikation spricht:
-
fast jede Behandlung birgt unvermeidbare Risiken,
- die hundertprozentige Perfektion ohne jegliche Einschränkungen
gibt es auch mit modernster Technologie, Biochemie, Pharmakologie
und Biophysik in der Medizin nicht,
- jedes logistische System birgt Quellen für Fehlverläufe,
die der Mensch nicht sicher vorhersehen und ausschließen
kann, auch im Gesundheitswesen.
Was die Prüfung der Hintergründe einer Komplikation
mit der Annahme der Möglichkeit eines Behandlungsfehlers
rechtfertigt:
- Allem voran ist die häufigste Ursache für Misstrauen
von Patienten gegenüber Ärzten ein von Anbeginn
bestehendes Missverständnis oder eine Störung
der Arzt-Patient Beziehung. Manche Patienten
fühlen sich nicht angemessen informiert und ernst genommen.
Wenn in dieser Atmosphäre dann auch noch eine Komplikation
auftritt, ist eine offene Erklärung der wahren Hintergründe
meist nicht mehr möglich - es bedarf dann einer vermittelnden
Instanz, welche die Umstände neutral prüft und aufklärt.
-
Manche Ärzte überschätzen ihre Fähigkeiten
bzw. ignorieren, dass sie mit manchen Maßnahmen oder
Eingriffen überfordert sind, verheimlichen dies jedoch.
- Manche Ärzte sind manchmal, aus welchen Gründen
immer, oberflächlich, ungenau, nachlässig, fahrlässig,
und werden damit zum Verursacher von Komplikationen.
- Ein Fehler ist auch dann ein Fehler, wenn er nicht aus Fahrlässigkeit
geschah sondern aus anderen Gründen, für welche
der Verursacher haftet.
- Manche Krankenhäuser setzen Patienten, aus welchen
Gründen auch immer, erhöhtem oder gar in hohem Maße
unvertretbarem Zusatzrisiko aus und können damit zu Verursachern
von vermeidbaren Schädigungen werden.
- Die Tatsache allein, dass eine eingetretene Komplikation
im Aufklärungsgespräch erwähnt oder dokumentiert
wurde, führt nicht automatisch zur Konsequenz, dass es
sich um ein schicksalhaftes Ereignis handelte, wie dies in
manchen medizinischen Gutachten in fehlerhafter Weise dargestellt
wird (auch eine Komplikation, die in aller Regel Folge eines
schicksalhaften Ablaufes ist, kann im Einzelfall Folge eines
Behandlungsfehlers sein): rechtlicher Auftrag an den medizinischen
Gutachter ist daher die detaillierte Analyse der Abläufe
im Einzelfall mit anschließender Zuordnung des Ereignisses
zu einer der beiden Kategorien: „schicksalhaft“
oder „fehlerhaft“.
In
Kurzform: nicht jede Komplikation ist Folge eines „Kunstfehlers“
– und nicht jede bekannte und typische Komplikation
bei der Behandlung einer Krankheit, in einem Einzelfall verwirklicht,
ist Folge eines schicksalhaften Ereignisses.
Höchstens jede zweite Komplikation (je nach Statistik)
ist aus medizinischer Sicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen.
Daher stellt sich in jedem Fall diese entscheidende Frage:
Schicksal oder Behandlungsfehler?
Für Betroffene ist es also äußerst bedeutsam,
so schnell wie möglich und so früh wie möglich
in einem Verfahren, von berufener und objektiver Seite zu
erfahren, ob die eigene Sache auf ein schicksalhaftes Ereignis
oder auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen
ist, um unnötige quälende Gedanken, Zeit und nicht
zuletzt hohe Kosten zu sparen, die ein erfolgloser Rechtsstreit
mit sich bringen kann.
Das
erfolgreiche Analysieren und Durchschauen dieser zunehmend
komplizierten Abläufe setzt erhebliches Expertenwissen
von Insidern voraus, zuallererst also von Ärzten mit
langjähriger praktischer Erfahrung im Umgang mit medizinischer
Praxis, die gleichzeitig zur Verfügung stehen für
zeitraubende, diffizile Erörterung individueller Ereignisse,
bereit zu objektiver Beurteilung des Geschehenen, unbeeinflusst
von verschiedenen Interessen im Spannungsfeld zwischen Medizin,
Patienten, Versicherungen und Justiz.
Das MED CONSULT Team:
- Ärzte verschiedener Fachgebiete mit langjähriger
klinischer Erfahrung
- Psychologische Berater für besonders schwere Schicksale
- Juristische Experten für Fragen der Arzthaftpflicht
und des Arztstrafrechts
Leistungen
von MED CONSULT
MED
CONSULT bietet sein Experten-Team zur Beratung, Betreuung
und Begleitung nach Eintreten medizinischer Komplikationen
an und führt in diesem Sinne folgende Leistungen durch:
- Besprechung der Ereignisse
- Weitere psychologische Beratung und Betreuung
- Vorprüfung der Ereignisse aus medizinischer und juristischer
Sicht zur Unterscheidung zwischen schicksalhaftem Ereignis
und Behandlungsfehler
- Erklärung der Ereignisse, Beratung zum weiteren Vorgehen
-
Wenn kein Behandlungsfehler festgestellt wurde,
beschränkt sich die weitere Tätigkeit ggf. auf Fortsetzung
der psychologischen und medizinischen Beratung und Betreuung.
-
Wenn ein Behandlungsfehler festgestellt wurde,
folgt nun die umfassende schriftliche medizinische Begutachtung
mit wissenschaftlicher Begründung und ggf. Analyse von
Vorgutachten; dabei wird auch die gängige medizinische
Lehre allgemein verständlich dargestellt, um auch Nichtmedizinern
die Zuordnung unterschiedlicher Gutachtermeinungen zu ermöglichen.
- Bei Behandlungsfehlern Analyse der juristischen Möglichkeiten
- Juristische Begleitung und Vertretung
- Medizinische Begleitung in außergerichtlichen und
gerichtlichen Streitfällen
Sie
können natürlich auch nur einfach ein Gutachten
ohne sonstige Beratung und Betreuung erstellen lassen
Medizinische
Fachgebiete:
Allgemeinchirurgie
Allgemeinmedizin
Anästhesiologie
Geburtshilfe
Gynäkologie
Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
Intensivmedizin
Innere Medizin
Kardiologie (Herzerkrankungen)
Kinderheilkunde
Klinische Psychologie
Neuro-Erkrankungen
Orthopädie
Radiologie
Transplantationsmedizin
Tumorerkrankung (Onkologie)
Unfallchirurgie
Urologie
Der
Auftrag an den medizinischen Gutachter aus rechtlicher Sicht
Der medizinische
Gutachter "...hat ...zu bedenken, dass nur allgemein
als gesichert geltende oder zumindest doch wahrscheinlich
gesicherte medizinische Erkenntnisse bei seiner Erkenntnisfindung
zur Anwendung kommen dürfen. Medizinische Hypothesen
oder kontroverse Ansichten über ein medizinisches Problem
dürfen nicht die Grundlage seiner gutachtlichen Meinungsbildung
sein oder müssen, wenn ihre Heranziehung nicht zu umgehen
ist, als solche in seiner Argumentation zu erkennen sein."
"Wann aber sind medizinische Erkenntnisse
als gesichert anzusehen?
1. Wenn ...ihr gedanklicher Hintergrund plausibel ist..."
2. Wenn sie mit gesicherten Methoden reproduzierbar sind.
3. Wenn sie in der Wissenschaft Allgemeingültigkeit besitzen."
(Zitat E. Fritze, Die Medizinische Begutachtung,
Steinkopff-Verlag 1990, S.2.)
Dabei
sind jedoch statistische Daten über Komplikationsraten
aus der Literatur per se ohne gutachterliche Bewertung nicht
als allgemeingültige Wissenschaft anzusehen, nach denen
sich der Gutachter zu richten hätte. Vielmehr hat der
Gutachter zu beurteilen, ob es sich bei Komplikationen um
vermeidbare oder nicht vermeidbare handelt; wenn er in diesem
Zusammenhang statistische Zahlen aus der Literatur heranzieht,
muss er prüfen, inwieweit die Ursachen für Komplikationen
in solchen Publikationen identifiziert sind.
In
der Regel ist nämlich davon auszugehen, daß in
medizinisch-wissenschaftlichen Arbeiten über Behandlungsergebnisse
nicht zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren, also schicksalhaft
aufgetretenen Komplikationen unterschieden wird: beide werden
in der Regel schlichtweg als „Komplikation“ bezeichnet.
An dieser Stelle erst beginnt die eigentliche Tätigkeit
des Gutachters.
Der
Gutachter muss also vermeiden, eine aufgetretene Komplikation
mit dem Hinweis auf Komplikationsraten in der Literatur zu
entschuldigen, ohne geprüft zu haben, ob es sich jeweils
um vermeidbare oder schicksalhafte Ereignisse handelt, oder
ob ihm eine Unterscheidung nicht möglich ist, so dass
die Sache zur reinen Rechtsfrage wird (siehe hierzu ggf. auch
die „Allgemeinen Vorbemerkungen zu "Schicksal"
und "Fahrlässigkeit" bei operativen und anderen
Komplikationen“ im Abschnitt „Beurteilung mit
Wissenschaftlicher Begründung“).
©Copyright
MED CONSULT 2002
Wenn
Sie mehr Details über Aufgaben und Fehler bei medizinischer
Begutachtung lesen wollen,
klicken Sie bitte hier
Zur
kostenfreien Anmeldung für ein Gutachten mit oder ohne
begleitende Betreuung
klicken
Sie bitte hier
|